Begriffsdefinitionen rund um den Schaden
(Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. )

 

Haftpflichtschaden
Kaskoschaden
Totalschaden
Nutzungsausfall
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Wertminderung (merkantiler Minderwert)

Diese Grundsätze sind jedoch sehr schematisch und nicht unbedingt auf jeden Einzelfall anzuwenden, da nicht nur der Erhaltungszustand und die Gängigkeit des Modells unberücksichtigt bleibt, sondern auch, dass durchaus in einem Jahr mit einem KFZ eine Laufleistung von mehr als 100.000 km zurückgelegt werden kann.

In einem neuere Urteil vom 23.11.2004 hat der BGH sich ausführlich mit der Frage des Nutzungsausfalls sowie der Wertminderung bei älteren KFZ´s beschäftigt. In diesem Urteil wurde  noch einmal Bezug genommen auf die 100.000km als Obergrenze aus dem Urteil vom 18.09.1979. Nunmehr hat der BGH aber dargelegt, dass sich diese Einschätzung auf die damaligen Verhältnisse auf dem Gebrauchtwagenmarkt bezog. Der BGH lässt nunmehr erkennen, dass aufgrund der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge der Gebrauchtwagenmarkt sich geändert hat. Heute werden von Schätzorganisationen wie Schwacke und DAT zum Teil 12-Jahre alte KFZ gelistet und bewertet, wobei sich sämtliche Marktdotierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen. Dies bedeutet im Umkehrschluss dass die 5-Jahres-Grenze bei gut erhaltenen Fahrzeugen nicht mehr gelten kann -- diskutieren Sie dies auch mit Ihrem Sachverständigen.